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   BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R   

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https://dejure.org/2005,4825
BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R (https://dejure.org/2005,4825)
BSG, Entscheidung vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R (https://dejure.org/2005,4825)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 41/04 R (https://dejure.org/2005,4825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten der Kinderbetreuung - Arbeitslosmeldung - Beratungspflicht - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach Erschöpfung des Arbeitslosengeldes; Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosenhilfe; Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach Ablauf eines Jahres seit dem letzten Tag des Bezugs dieser Leistung; Möglichkeit der ...

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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R
    Zu beachten ist außerdem, dass an die Arbeitslosmeldung als Tatsachenerklärung (vgl BSGE 77, 175, 178 f = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Urteil des Senats vom 7. Oktober 2004, B 11 AL 23/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind.
  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 23/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei Unterbrechung der

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R
    Zu beachten ist außerdem, dass an die Arbeitslosmeldung als Tatsachenerklärung (vgl BSGE 77, 175, 178 f = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Urteil des Senats vom 7. Oktober 2004, B 11 AL 23/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R
    Wenn die Klägerin in der Tat am 15. August 2000 beim Arbeitsamt vorgesprochen hat, stellt sich nämlich nicht die Frage einer Ersetzung der Arbeitslosmeldung, sondern die Frage der Wahrung der Erlöschensfrist des § 196 SGB III. Die Situation der Klägerin ist trotz der Unterschiedlichkeit der Rechtsnormen vergleichbar mit der vom BSG bereits entschiedenen Fallgestaltung, wonach ein Arbeitsloser nach Versäumung der Erlöschenfrist des früheren § 125 Abs. 2 AFG (jetzt § 147 Abs. 2 SGB III) bei fehlerhafter Beratung im Wege des Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als habe er rechtzeitig gehandelt (BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 61/78

    Fehlende Bedürftigkeit - Arbeitslosigkeit - Jahresfrist - Leistungsantrag -

    Auszug aus BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R
    Zwar ist im Rahmen des § 196 Satz 1 Nr. 2 SGB III - wie schon nach der Vorgängerregelung des § 135 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - der tatsächliche Bezug von Alhi für die Berechnung der Jahresfrist entscheidend (vgl BSG SozR 4100 § 134 Nr. 15; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 196 Rz 52).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443; ebenso Urteile des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2004 B 11 AL 23/04 R, BSGE 93, 209, und vom 19. Januar 2005 B 11a/11 AL 41/04 R, juris).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nachhaltig von den Verhältnissen, die der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 41/04 R - zu Grunde lagen (vgl auch schon BSG vom 29. September 1987 - 7 RAr 23/86 = BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2010 - L 1 AL 122/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Teilurteil - isolierte Aufhebung des

    Es ist u. a. zu prüfen (§§ 117 Abs. 1 Nr. 1, 118 Abs. 1 SGB III), ob sich der Kläger wirksam (§ 122 Abs. 1 SGB III) am 30.06.2006 arbeitslos gemeldet hat, was davon abhängen könnte, ob der Eintritt von Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Monaten prognostisch erwartet werden konnte, ob der Kläger aus seiner "Laiensphäre" davon ausgehen konnte, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R -, Juris; Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 74/05 R -, SozR 4-4300 § 26 Nr. 4) und ob die Beklagte die Arbeitslosmeldung entgegengenommen und akzeptiert hat (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R -, Juris).

    Sollte die Beklagte Ursachen für eine verspätete Arbeitslosmeldung geschaffen haben, könnte die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu erwägen sein (vgl. BSG, Urteil vom 19.01.2005 a.a.O.), da es nicht um die Ersetzung der Tatsache des persönlichen Erscheinens bei der Behörde geht.

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